Anerkennung Fortbildung
Viele Bildungsministerien der Bundesländer erkennen die chor.com als Fortbildungsveranstaltung an. Da die Regelungen jedoch stark variieren, finden Sie unten eine kurze Zusammenfassung je Bundesland.
Die Rahmendaten sowie die wichtigsten Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrer:innen und Erzieher:innen auf der chor.com haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengefasst – etwa zur Vorlage bei Schulleitungen oder Ämtern:
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne an das Projektbüro unter der Nummer (030) 84 71 08 930 oder per E-Mail an projektbuero[at]deutscher-chorverband.de wenden.
Baden-Württemberg
Über die Anerkennung der chor.com als Fortbildung und eine entsprechende Freistellung entscheidet die jeweilige Schulleitung. Diese Regelung entspricht den Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg. Eine Freistellung der Lehrkräfte kann nur in den unterrichtsfreien Zeiten erfolgen. Der Besuch der Messe selbst kann nicht als Bildungszeit anerkannt werden.
Bayern
Über die Anerkennung der chor.com als Fortbildung und eine entsprechende Freistellung entscheidet die jeweilige Schulleitung.
Berlin
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft veröffentlicht die chor.com auf www.fortbildung-regional.de unter "Externe Veranstaltungen". Eine formale Anerkennung der chor.com ist jedoch aufgrund des Veranstaltungsortes nicht möglich.
Brandenburg
Die chor.com erfüllt nicht die in Brandenburg geltenden Auflagen um als Weiterbildungsveranstaltung zu gelten.
Bremen
Über die Anerkennung der chor.com als Fortbildung und eine entsprechende Freistellung entscheidet die jeweilige Schulleitung.
Hamburg
Die Entscheidung über Genehmigung und Anerkennung von Fortbildungen für die Lehrkräfte liegt bei den einzelnen Schulleitungen.
Hessen
Das Hessische Kultusministerium erkennt die chor.com als Lehrkräftefortbildung an. Das Angebot ist in dem Veranstaltungskatalog der Hessischen Lehrkräfteakademie unter der Veranstaltungs-Nr. 0241098301 veröffentlicht.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern erkennt die chor.com als Lehrkräftefortbildung an. Interessierte Lehrkräfte regeln eigenverantwortlich ihre Freistellung vom Unterricht. Alle Kosten, die im Rahmen der Teilnahme anfallen, sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.
Niedersachsen
Über die Anerkennung der chor.com als Fortbildung und eine entsprechende Freistellung entscheidet die jeweilige Schulleitung. Die chor.com ist in der Veranstaltungsdatenbank des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) unter der VA-Nummer DCV-100 veröffentlicht.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es keine formale Anerkennung und Empfehlung des Ministeriums für Schule und Bildung für Fortbildungen anderer Anbieter. Die Schulleitungen entscheiden eigenverantwortlich im Rahmen der von der Lehrerkonferenz gemäß § 68 Abs. 3 Nr. 3 SchulG beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung. Die chor.com ist in der Fortbildungssuchmaschine des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in NRW unter dem Stichwort "Chor" veröffentlicht.
Rheinland-Pfalz
Die chor.com wird als Fortbildung anerkannt und ist im Online-Fortbildungskatalog RLP unter der Nummer 24ST025401 veröffentlicht. Mit dieser Anerkennung ist nicht gleichzeitig die Urlaubsgewährung geregelt. Urlaub aufgrund der Urlaubsverordnung kann nur gewährt werden, wenn die Teilnahme im Individualfall für die dienstliche Tätigkeit von Nutzen ist und andere dienstliche Interessen nicht entgegensteht.
Saarland
Über die Anerkennung der chor.com als Fortbildung und eine entsprechende Freistellung entscheidet die jeweilige Schulleitung.
Sachsen
Über die Anerkennung der chor.com als Fortbildung und eine entsprechende Freistellung entscheidet die jeweilige Schulleitung. Die chor.com ist unter der Nummer EXT05669 im Sächsischen Fortbildungs-Onlinekatalog veröffentlicht.
Sachsen-Anhalt
Das Verfahren zur Anerkennung von Fortbildungen in Sachsen-Anhalt ist derzeit ausgesetzt und wird voraussichtlich nicht wieder aufgenommen. Lehrkräfte, die sich für die chor.com freistellen lassen möchten, können entsprechend RdErl. des MK vom 16.9.2013 – 33-03000-2 „Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf Schulleiterinnen und Schulleiter“, eine Teilnahme an einer Fortbildung beantragen (Antrag auf Sonderurlaub, unter Fortzahlung der Bezüge). Die Veranstaltung ist auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt in der Rubrik „Sport, Musik, Kultur“ zu finden.
Schleswig-Holstein
Die chor.com ist vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein aus fachlicher Sicht als Fortbildungsveranstaltung anerkannt. Für die Anerkennung eines "dringenden dienstlichen Interesses" oder einer Dienstbefreiung sind die jeweiligen Schulämter bzw. Schulleitungen zuständig. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Dienstreise ohne Verpflichtung zur Kostenerstattung genehmigt wird. Alle Kosten, die im Rahmen der Teilnahme anfallen, sind von den Teilnehmer:innen selbst zu tragen.
Thüringen
Das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien erkennt die chor.com als Fortbildungsangebot an. Die konkrete Entscheidung über Befreiung oder Sonderurlaub trifft die jeweilige Schulleitung.